Als Wahlhelfer/in anmelden

Wahlhelfer sind nach erstem Verständnis die Personen, die Stimmzettel in den Wahllokalen ausgeben, die ordnungsgemäße Wahl der Bürger beobachten und danach die Stimmzettel auszählen.




Als Wahlhelfer/-in sind in Deutschland je nach Art der Wahl unterschiedliche Personenkreise zugelassen:

  • Bei Kommunalwahlen: Deutsche und EU-Angehörige ab 16 Jahren 
  • Bei Bundes- und Landtagswahlen: Deutsche ab 18 Jahren 
  • Bei Europawahlen: Deutsche und EU-Angehörige ab 18 Jahren 

Wahlhelfer/-innen werden durch das Wahlamt der jeweiligen Gemeinde bestellt. Diese ehrenamtliche Tätigkeit darf nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden. Bevorzugt werden allerdings Wahlhelfer/-innen, die sich freiwillig zu dieser ehrenamtlichen Tätigkeit melden.

Andere Wahlhelfer
Neben dem in Wahlämtern eingesetzten Wahlhelfer/-innen gibt es jedoch noch mehr Personen und Organisationen, die sich dafür einsetzen, dass der/-m Bürger/-in geholfen wird, an einer anstehenden Wahl teilzunehmen.

Personen und Organisationen den Bürger/-innen mit Handicap helfen, zur Wahlurne zu gelangen oder per Briefwahl an der Wahl teilzunehmen (z.B. gemeinnützige oder persönliche Transportdienst und -hilfen) 
die sich dafür einsetzen, dass das aktive und passive Wahlrecht genutzt wird oder werden kann 
die Software, Internetdienste/-verfahren und andere Medien einsetzen, um der Bürgerschaft  im Zusammenhang mit einer Wahl Entscheidungs- und Orientierungshilfen anzubieten.




Anmeldeformular - Anmeldung als Wahlhelfende Person




Rechtsgrundlagen

§ 11, 12 Landeswahlgesetz Nordrhein-Westfalen (LWahlG NRW)









zuständiges Amt:

Mittelstraße - Barntrup
Straße:
Mittelstraße 38
PLZ/Ort:
32683 Barntrup








Öffnungszeiten:

Verwaltung & Bürgerbüro

Montag08.00 - 12.00 Uhr
und13.00 - 17.00 Uhr
Dienstag08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag08.00 - 12.00 Uhr
und13.00 - 16.00 Uhr
Freitag08.00 - 12:00 Uhr



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