Städtebauförderprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden“
Die Stadt Barntrup ist erfolgreich in das Städtebauförderprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden“ aufgenommen worden. Ziel des Bund-Länder-Programms ist die zukunftsfähige Gestaltung und Attraktivierung der Kernbereiche von Barntrup und Sonnenborn zur Verbesserung der Wohn-, Arbeits- und Lebensverhältnisse. Neben der Beseitigung von Leerständen soll eine Aufwertung des privaten und öffentlichen Raumes sowie der wohnortnahen Freiflächen verfolgt werden. Die Durchführung von sowohl öffentlichen als auch privaten Maßnahmen soll den Erfolg der Städtebauförderung in Barntrup sicherstellen.
Förderfähig sind Maßnahmen in den festgelegten Sanierungsgebieten „Barntrup-Zentrum“ und „ Barntrup-Sonneborn“. In diesen Gebieten können Sie als Privatperson oder Unternehmen bei Modernisierungsmaßnahmen von dem Städtebauförderprogramm profitieren. Bauherren können bei der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen in den Sanierungsgebieten ferner von einer erhöhten steuerlichen Abschreibungsmöglichkeit profitieren. Die gesamten Modernisierungskosten (abzüglich der Städtebauförderung) können so innerhalb von zwölf Jahren abgesetzt werden.
Der Rat der Stadt Barntrup hat am 23.10.2012 die Sanierungsgebiete „Barntrup-Zentrum“ und „Ortskern Sonneborn“ beschlossen.
Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Barntrup-Zentrum"
Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Sonneborn-Ortskern"
Ihr Weg zur Förderung:
- Checkliste Modernisierungsmaßnahmen
- Verfügungsfonds - Förderung öffentlichkeitswirksamer Maßnahmen in den Sanierungsgebieten
- Förderung von Fassaden und Hofflächen
- Förderung von durchgreifenden Modernisierungsmaßnahmen
Ansprechpartner:
Stadt Barntrup
Chris Hütte-Getboga
Telefon: 05263/409-160
E-Mail: c.huette-getbogabarntrup.de
DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft
Marie-Christine Mörchen
Telefon: 0521/ 584864-34
E-Mail: marie.moerchen@dsk-gmbh.de