Die Ausschüsse der Stadt Barntrup

Pflichtausschüsse und freiwillige Ausschüsse

Der Stadtrat legt am Anfang jeder Legislaturperiode fest, welche Fachausschüsse er einrichten möchte. Dabei hat der Rat die Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen zu beachten,  welche Fachausschüsse (Pflichtausschüsse) eingerechnet werden müssen. Danach heißt es in § 57 Abs. 2 GO NW das die Gemeinden einen Hauptausschuss, Finanzausschuss und Rechnungsprüfungsausschuss (Pflichtausschüsse) einrichten müssen. Die Aufgaben des Finanzausschusses können auch vom Hauptausschuss wahrgenommen werden.

Ein weiterer Pflichtausschuss ergibt sich aus dem Schulrecht. Danach ist jede Gemeinde, die Schulträgeraufgaben übernimmt, verpflichtet einen „Schulausschuss“ einzurichten.

Die Anzahl der freiwilligen Ausschüsse legt der Rat nach eigenem Ermessen fest.

Derzeit hat der Rat der Stadt Barntrup folgende Fachausschüsse eingerichtet:

  • Haupt- und Finanzausschuss 
  • Rechnungsprüfungsausschuss 
  • Betriebsausschuss
  • Ausschuss für Schule, Soziales und Generationen
  • Ausschuss für Planung und Verkehr
  • Ausschuss Bauen, Klimaschutz und Umwelt
  • Sport- und Vereinsausschuss
  • Wahlprüfungsausschuss
  • Wahlausschuss

Vorsitz und Besetzung der Ausschüsse

Der Vorsitz und die Besetzung der Ausschüsse sind ebenfalls in der Gemeindeordnung NRW geregelt. Danach können sich die Fraktionen über den Vorsitz und die Besetzung der Ausschüsse einigen und dieses durch einen einstimmigen Ratsbeschluss umsetzen. Eine Besonderheit ergibt sich für den Haupt- und Finanzausschuss, in dem der Bürgermeister nach dem Gemeindeordnung NRW Vorsitzender ist. Auch die Größe der Ausschüsse (Anzahl der Ausschussmitglieder) legt der Rat mit Beschluss fest. Außer Ratsmitgliedern können auch andere Bürgerinnen und Bürger in die Ausschüsse berufen werden, die sogenannten Sachkundigen Bürger (SB). Dies sind in der Regel Bürgerinnen und Bürger, die besondere Fachkenntnis besitzen. Daneben können Einwohnerinnen und Einwohner, aber auch Vertreterinnen und Vertreter aus Vereinen, Institutionen oder der Kirchen als beratende Mitglieder in Ausschüsse berufen werden. In die Pflichtausschüsse: Haupt-, Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss können nur Ratsmitglieder berufen werden.

Zuständigkeiten, Aufgaben und Verfahren

Die Zuständigkeiten und Aufgaben der Ausschüsse hat der Rat durch eine Zuständigkeitsordnung geregelt. Darüber hinaus ergeben sich aus der Hauptsatzung und aus der Gemeindeordnung NW Regelungen zu den Aufgaben und Zuständigkeiten der Ausschüsse. Hier sind insbesondere die Zuständigkeiten bei der Aufstellung der jeweiligen Haushaltspläne durch den Haupt- und Finanzausschuss, aber auch die Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss, zu benennen.

Recht auf Beteiligung

Auch Einwohnerinnen und Einwohner außerhalb der gewählten Gremien haben die Möglichkeit, sich an den Bürgermeister oder die Ratsmitglieder zu wenden, um ihnen ihren Standpunkt darzulegen. Für Anregungen und sachliche Kritik aus der Bevölkerung sind sowohl der Bürgermeister als auch die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker dankbar. Anregungen, Anträge oder Beschwerden können daher außerhalb der jeweiligen Tagesordnung an die Stadtverwaltung gerichtet werden und werden im Rat verlesen und an den jeweiligen Fachausschuss zur Beratung verwiesen. Das Verfahren wird sowohl in der Hauptsatzung als auch in der Geschäftsordnung des Rates geregelt. Jede Ratssitzung beginnt mit der Fragestunde der Bürger(innen).

Öffnungszeiten:

Verwaltung & Bürgerbüro

Montag08.00 - 12.00 Uhr
und13.00 - 17.00 Uhr
Dienstag08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag08.00 - 12.00 Uhr
und13.00 - 16.00 Uhr
Freitag08.00 - 12:00 Uhr


>>> Terminvergabe Bürgerbüro <<<


>>> Mängelmelder <<<


>>> Einfache Sprache <<<



Mehr über uns

Barntrup auf Facebook unnamed zum Online-Stadtplan