Wohnungsgeberbestätigung

Leistungsbezeichnung
Wohnungsgeberbestätigung

Als Wohnungsgeber*in müssen Sie den Einzug meldepflichtiger Personen innerhalb von zwei Wochen bestätigen.

Die*der Wohnungsgeber*in kann die*der Vermieter*in oder eine Hausverwaltung sein. Es kann sich dabei um eine Privatperson (natürliche Person) oder um ein Unternehmen (juristische Person) handeln.
Sie können hier die einziehenden Personen online melden.
Am Ende des Dienstes erhalten Sie ein Zuordnungsmerkmal, das Sie den einziehenden Personen zur Nutzung bei der Anmeldung mitteilen müssen.



Ansprechpartner:

Ansprechpartner
Email vcard Name Telefon Fax
E-Mail V-Card Telefon 05263 409-135 Fax 05263 409-249
E-Mail V-Card Telefon 05263 409-136 Fax 05263 409-249




Bearbeitungsgebühren:

Dieser Dienst ist unentgeltlich.



zuständiges Amt:

Mittelstraße - Barntrup
Straße:
Mittelstraße 32
PLZ/Ort:
32683 Barntrup








Öffnungszeiten:

Verwaltung & Bürgerbüro

Montag08.00 - 12.00 Uhr
und13.00 - 17.00 Uhr
Dienstag08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag08.00 - 12.00 Uhr
und13.00 - 16.00 Uhr
Freitag08.00 - 12:00 Uhr


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