Wohngeld beantragen

Wenn das Einkommen eines privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für den Wohnraum zu tragen, kann es einen Rechtsanspruch auf Wohngeld geben.

Leistungsbezeichnung
Wohngeld
Leistungsbezeichnung
Wohngeld Zahlung
Leistungsbezeichnung
vorgesehen zum Löschen - Wohngeld Bewilligung erstmalig

Wenn das Einkommen eines privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für den Wohnraum zu tragen, kann es einen Rechtsanspruch auf Wohngeld geben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum als Lastenzuschuss auf Antrag bei den jeweiligen zuständigen Stellen gewährt. Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind unter anderem Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.

Sie können hier das Wohngeld online berechnen und beantragen:

 

Rechtsgrundlage(n)
erforderliche Unterlagen

Sie erhalten die Antragsformulare zur Beantragung von Wohngeld nach einer Erstberatung. Bitte vereinbaren Sie hierzu einem Termin mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter.



Ansprechpartner:

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E-Mail V-Card Telefon 05263 409-131 Fax 05263 409-249




Bearbeitungsgebühren:

Gebühren fallen nicht an



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Mittelstraße 32
PLZ/Ort:
32683 Barntrup








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