Meldebescheinigung beantragen (auch erweitert)

Sie brauchen eine Meldebescheinigung, Aufenthaltsbescheinigung oder Lebensbescheinigung?

Sie können gerne persönlich bei uns Im Bürgerbüro der Stadt Barntrup den Antrag stellen. Oder alternativ auch Online im Bereich Onlinedienstleistung.

Leistungsbezeichnung
Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Ausstellung
Leistungsbezeichnung
amtliche Meldebestätigung
Leistungsbezeichnung
Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung
Leistungsbezeichnung
amtliche Meldebestätigung Ausstellung
Leistungsbezeichnung
Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse für im Ausland lebende Rentenbezieher Ausstellung
Leistungsbezeichnung
Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse für im Ausland lebende Rentenbezieher

Eine Meldebescheinigung wird z. B. benötigt, wenn eine Person keinen gültigen Personalausweis oder als ausländischer Staatsangehöriger nur einen Pass besitzt. Sie kann nicht nur auf eine Person bezogen, sondern für die ganze Familie (Ehegatten mit minderjährigen Kindern) ausgestellt werden.

 

Eine Aufenthaltsbescheinigung wird z. B. für eine Eheschließung benötigt.

Die Melde- oder Aufenthaltsbescheinigung kann persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person in der Bürgerberatung beantragt werden.

Bei Beantragung durch eine andere Person (auch Ehegatte oder Lebenspartner) ist eine schriftliche Vollmacht sowie der Personalausweis/Pass der bevollmächtigten Person erforderlich.

Direkte Familienangehörige (z.B. Eltern) brauchen ab dem 18. Lebensjahr ihrer Kinder eine Vollmacht und den Personalausweis.

 

Die Lebensbescheinigung, z. B. zur Vorlage bei ausländischen Rentenversicherungsstellen, wird nur an den Betroffenen selbst ausgehändigt.

 

Nachweis Erziehungszeiten (Kindererziehungszeiten):
Benötigt jemand eine Meldebescheinigung für den Rententräger aus der hervorgeht, wie lange Kinder im Haushalt gelebt haben, so ist dies persönlich oder schriftlich in der Bürgerberatung zu beantragen. Diese Meldebescheinigung ist für Rentenangelegenheiten kostenfrei.

Rechtsgrundlage(n)

Meldebescheinigung - § 18 Bundesmeldegesetz

erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass oder Nationalpass des Meldepflichtigen
  • gfs. Bestellung/Gerichtsbeschluss des Betreuers, dessen eigener Personalausweis oder Reisepass sowie Personalausweis oder Reisepass des Meldepflichtigen
  • gfs. unterschriebene Vollmacht, Personalausweis oder Reisepass des Meldepflichtigen sowie Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten


Ansprechpartner:

Ansprechpartner
Email vcard Name Telefon Fax
E-Mail V-Card Telefon 05263 409-135 Fax 05263 409-249
E-Mail V-Card Telefon 05263 409-136 Fax 05263 409-249




Bearbeitungsgebühren:

Meldebescheinigung

  •  9,00 EURO

Aufenthaltsbescheinigung

  •  9,00 EURO 

Lebensbescheinigung für Rentenzwecke:

  • gebührenfrei


zuständiges Amt:

Mittelstraße - Barntrup
Straße:
Mittelstraße 32
PLZ/Ort:
32683 Barntrup








Öffnungszeiten:

Verwaltung & Bürgerbüro

Montag08.00 - 12.00 Uhr
und13.00 - 17.00 Uhr
Dienstag08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag08.00 - 12.00 Uhr
und13.00 - 16.00 Uhr
Freitag08.00 - 12:00 Uhr


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