Beglaubigungen von Dokumenten oder Unterschriften

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Standesamtliche Urkunden dürfen von der Bürgerberatung nicht beglaubigt werden. Die Urkunden sind bei dem Standesamt, welches die Urkunde ausgestellt hat, als Zweitschrift anzufordern.

Ausländische Dokumente dürfen von hier beglaubigt werden, sofern die Kopien von der Bürgerberatung selbst angefertigt werden.

Ist die Unterschrift für öffentliche Zwecke erforderlich, wenden Sie sich bitte an einen Notar (z. B. Testament, Vorsorgevollmacht, Kaufvertrag etc.)




Beglaubigung von Dokumenten - § 33 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

Beglaubigung von Unterschriften - § 34 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)




Erforderliche Unterlagen:

  • Nachweis der Identität der/des Antragstellerin/s, z. B. Personalausweis oder Pass
  • Originale der zu beglaubigenden Dokumente
  • Kopien der Originale, auf denen die Beglaubigung erfolgen soll




Kosten:

  • die Gebühr für eine Dokumentenbeglaubigung beträgt 4,20 Euro je Dokument
  • die Gebühr für eine Unterschriftsbeglaubigung beträgt 2,50 Euro je Unterschrift












zuständiges Amt:

Mittelstraße - Barntrup
Straße:
Mittelstraße 32
PLZ/Ort:
32683 Barntrup








Öffnungszeiten:

Verwaltung & Bürgerbüro

Montag08.00 - 12.00 Uhr
und13.00 - 17.00 Uhr
Dienstag08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag08.00 - 12.00 Uhr
und13.00 - 16.00 Uhr
Freitag08.00 - 12:00 Uhr



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