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Bereitschaftsdienst des Standesamts Nordlippe über die Feiertage

Die Stadt Barntrup übernimmt in diesem Jahr den Bereitschaftsdienst für das Standesamt Nordlippe während der Schließung der Rathäuser vom 24.12.25-02.01.2026.

Der Bereitschaftsdienst ist ausschließlich für die Beurkundung von Sterbefällen eingerichtet.

Sie erreichen den Bereitschaftsdienst am 29.12.25, 30.12.25 und am 02.01.2026 telefonisch unter 01608857729

sowie per E-Mail unter standesamt@barntrup.de und a.schreier@barntrup.de.

Wir bitten um Verständnis, dass alle anderen Anliegen erst wieder zu den regulären Öffnungszeiten bearbeitet werden können.




Prüfbericht der Gemeindeprüfanstalt NRW (GPA)

Prüfbericht



10.11.2025 Wunschzettel-Aktion 2025 – Gemeinsam Kinderaugen zum Leuchten bringen! 

Weihnachten ist die Zeit des Wünschens, des Schenkens und des Füreinanders. Doch nicht alle Familien können ihren Kindern in dieser Zeit kleine Träume erfüllen. 

Darum unterstützt die Stadt Barntrup die wunderbare Wunschzettel-Aktion des KOMM e.V.
Mit dieser Herzensaktion werden Kinder bis 12 Jahren, deren Familien sich in einer schwierigen finanziellen Situation befinden, zu Weihnachten beschenkt. 

 So funktioniert’s für Kinder:
Die Wunschzettel gibt’s in den Kitas, der Grundschule, am Gymnasium, in der Sekundarschule oder im Neuen Haus.
Bitte bis 12. November in den Briefkasten einwerfen:
📍 Das Neue Haus (Kellerstraße 2)
📍 Die Alte Schule (Vordere Straße 4)

So können Erwachsene helfen:
Werden Sie Wunscherfüller
Vom 18. November bis 6. Dezember können Wunschzettel an folgenden Stationen abgeholt werden:

  • Fleischerei Buddeberg oder Meier (Alverdissen)

  • Optik Trompeter

  • Stadtbücherei Barntrup

  • Dorfladen Sonneborn

Erfüllen Sie einen Kinderwunsch im Wert von bis zu 30 € und bringen Sie das Geschenk bis 12. Dezember ins Neue Haus.
Am 19. Dezember dürfen die Kinder ihre Geschenke dort abholen – mit strahlenden Augen und großen Herzen.  

👉 Eine Aktion des KOMM e.V.




28.10.2025 - Öffnungszeiten der Stadtbücherei Barntrup im November

Die Stadtbücherei Barntrup ist im November an den folgenden Tagen geschlossen:

  • Mittwoch, den 05.11.2025
  • Donnerstag, den 06.11.2025




27.10.2025 - Anmeldetermin für Kindertageseinrichtungen

Für das Kindergartenjahr 2026/2027 beginnt auch in der Stadt Barntrup das Anmeldeverfahren. Kinder, die ab August 2026 hier in eine der zur Auswahl stehenden Kindertageseinrichtungen aufgenommen werden sollen, sind in der Zeit vom 01.11.2025 bis 30.11.2025 anzumelden.

Die Anmeldung durch die Erziehungsberechtigten kann nur noch über das Onlineportal (www.kreis-lippe.de/kita) erfolgen.

Als Ansprechpartner stehen folgende Einrichtungen in Barntrup zur Verfügung.

Kita "DRK Familienzentrum" in Barntrup, Holstenkamp 3, Tel.: 05263/8349, Träger: Deutsches Rotes Kreuz

Kita "Alverdissen" in Barntrup-Alverdissen, Begaer Straße 1, 32683 Barntrup, Tel.: 05262/2191, Träger: Stiftung Eben-Ezer

Kita "Im Kälbertal" in Barntrup, Im Kälbertal 37, 32683 Barntrup, Tel.: 05263/4833, Träger: Stiftung Eben-Ezer

Kita "Rote Schule" in Barntrup, Sophienstraße 10, 32683 Barntrup, Tel.: 05263/2126, Träger: Stiftung Eben-Ezer

Kita "Sonneborn" in Barntrup-Sonneborn, Alte Schulstraße 1, 32683 Barntrup, Tel.: 05263/4535, Träger: Stiftung Eben-Ezer

Kita „Zauberkiste“ in Barntrup, Lortzingstraße 1, 32683 Barntrup, Tel: 05263/8529, Träger: Westfälisches Kinderdorf e. V.






14.10.2025 - Schließung Bürgerbüro

Das Bürgerbüro bleibt aufgrund einer internen Weiterbildungsmaßnahme am Dienstag, den 28. Oktober 2025 geschlossen.




13.10.2025 - Hinweis der Stadtbücherei Barntrup

Da das Team der Stadtbücherei krankheitsbedingt verkleinert ist, bleibt die Bücherei am Mittwoch, den 15. Oktober, und Donnerstag, den 16. Oktober 2025 geschlossen.

Am Dienstag und Freitag ist die Stadtbücherei wie gewohnt geöffnet.

Die Stadt Barntrup bittet um Ihr Verständnis.




  07.10.2025 - Geschwindigkeitsreduzierung im Barntruper Zentrum

Kreis Lippe ordnet Begrenzung auf 30 km/h an

Die Verkehrssituation im Barntruper Stadtzentrum hat sich seit der Freigabe der Ortsumgehung deutlich verändert. Insbesondere der LKW-Verkehr ist im innerstädtischen Bereich stark zurückgegangen. Um die aktuelle Lage zu bewerten und die Verkehrssicherheit weiter zu verbessern, wurde Ende August ein Ortstermin mit Vertreterinnen und Vertretern des Kreises Lippe durchgeführt.

Auf Grundlage dieser Bewertung hat der Kreis Lippe nun zwei verkehrsrechtliche Anordnungen erlassen:
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Mittelstraße und in der Selbecker Straße wird von bisher überwiegend 50 km/h auf 30 km/h reduziert.

Mit dieser Maßnahme soll vor allem für den Radverkehr eine sicherere und angenehmere Situation geschaffen werden. Darüber hinaus profitieren auch Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere Schülerinnen und Schüler, die im Bereich der Mittelstraße regelmäßig die Fahrbahn queren.

Auch die Selbecker Straße bleibt trotz des Rückgangs des LKW-Verkehrs weiterhin stark frequentiert – rund 2.000 Fahrzeuge passieren die Straße täglich. Hinzu kommen überhöhte Geschwindigkeiten einzelner Verkehrsteilnehmer. Durch die Einführung von Tempo 30 soll die Wohnqualität der Anwohnerinnen und Anwohner sowie die Sicherheit im Umfeld des dort gelegenen Wohnheims der Lebenshilfe verbessert werden.

Bürgermeister Borris Ortmeier begrüßt die Entscheidung des Kreises Lippe:

„Wir erhoffen uns positive Effekte für das Stadtzentrum und die Anwohnerinnen und Anwohner der Selbecker Straße. Besonders wichtig ist uns, die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer weiter zu erhöhen.“

Mit der Geschwindigkeitsreduzierung ist das Thema Verkehrsanpassung aus Sicht der Stadt Barntrup jedoch noch nicht abgeschlossen. Neben den anstehenden Sanierungsmaßnahmen an der Bahnhofsstraße, der Alverdisser Straße und der ehemaligen B66 sollen künftig auch die Belange des Radverkehrs stärker in den Fokus rücken.

„Wir haben bereits erste Gespräche mit dem Kreis Lippe über mögliche Fahrradschutzstreifen aufgenommen, um die Situation für Radfahrerinnen und Radfahrer weiter zu verbessern. In der Mittelstraße wird dies aufgrund der geringen Straßenbreite allerdings nicht möglich sein – hier müssen wir alternative Lösungen entwickeln“, erklärt Bürgermeister Ortmeier.




06.10.2025 - Grünschnittentsorgung 2025 in der Stadt Barntrup

Die Stadt Barntrup weist darauf hin, dass am Samstag, den 08. November 2025 die Grünschnittannahmestelle bei der Firma Drewes, Wolfsiek 2, 32683 Barntrup letztmalig in diesem Jahr geöffnet hat.

Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass in diesem Jahr die Abholung der Grünabfälle von den privaten Hausgrundstücken wie folgt stattfindet:

Dienstag, 04.11.2025

  • Ortsteil Alverdissen
  • Ortsteil Sonneborn
  • Wierborn

Mittwoch, 05.11.2025

  • komplette Siedlung Bellenbruch mit allen davon abgehenden Straßen, inkl. Triftstraße + Nebenstraßen
  • Ortsteil Selbeck
  • Ortsteil Sommersell
  • Mönchshof

Donnerstag, 06.11.2025

  • Industriegebiet Barntrup
  • Frettholz
  • übriges Stadtgebiet Barntrup

Zu den Grünabfällen gehören insbesondere:

    -Strauch, Hecken- und Baumschnitt

    -Rasenschnitt, Pflanzenreste, Gartenabfälle, Laub

    -Grassoden mit erdigen Bestandteilen

Nicht mitgenommen werden:

    -Pflanzliche Abfälle über 2,5 cbm

    -Mit Müll oder Fremdstoffen (z.B. Kunststoff)

     verunreinigte Materialien

    -Essensreste, Küchenabfälle u.ä.

Die Bürger werden gebeten, ihre Grünabfälle/Grünschnitt bis 6.00 Uhr gebündelt und auf 1,20 m gekürzt an den Straßen bereitzulegen. Zum Bündeln sind Schnüre aus organischem Material zu benutzen, wie z.B. Paketschnüre oder Strohbänder (keine Plastikschnüre).

Gartenabfälle, wie Laub, Gras und Blumenschnitt sind in Behältnissen (Säcke, Kisten, Kartons, Körbe) bereitzustellen. Diese Gefäße - die gefüllt nicht über 15 kg schwer sein dürfen - werden von den Müllwerkern auf Störstoffe kontrolliert und ins Fahrzeug entleert. Nach der Entleerung werden die Gefäße den jeweiligen Bürgern wieder auf ihren Grundstücken/ an der Sammelstelle zur Verfügung gestellt.

Weiter wird darauf hingewiesen, dass Anwohner von Straßen, für die eine Sammelstelle zum Entleeren der Müllgefäße eingerichtet wurde, auch die Grünabfälle zum Abholen an dieser Sammelstelle bereitstellen müssen.

Auskünfte erteilt das Bürgerbüro der Stadt Barntrup Tel.: 05263/ 409-222.




06.10.2025 - Bekämpfung von Wanderratten

Wanderratten, die je nach Art des Nistplatzes auch als Wasser-, Wühl- oder Kanalratten bezeichnet werden, zählen zu den anpassungsfähigsten Säugetieren überhaupt.

In ihrem Kot oder anderen Körperausscheidungen können sich Bakterien und Keime befinden, die für den Menschen und dessen Haustiere eine Gefahr darstellen und die Gesundheit beeinträchtigen können.

Die Stadt Barntrup wird ab dem 06.10.2025 in der Kernstadt im Bereich der Mittelstraße beginnend und anschließend in den Ortsteilen eine Rattenbekämpfungsaktion durch einen Fachbetrieb durchführen lassen. Die Bekämpfungspräparate werden in den Kanalschächten ausgelegt.

Bitte am Montag, den 06.10.2025 ab 7:00 Uhr nicht mehr über den Kanalschächten auf dem Parkstreifen in der Mittelstraße parken, damit die erforderlichen Arbeiten durchgeführt werden können.

Um die Stadt Barntrup in dieser Aktion zu unterstützen, werden die Grundstücksbesitzer gebeten, eigenverantwortlich auf dem eigenen Grundstück eine Rattenbekämpfung durchzuführen. Dies können die Grundstücksbesitzer selbst machen oder sie beauftragen einen Schädlingsbekämpfer.

Die ausgelegten Giftköder können jedoch Tiere und Menschen, insbesondere Kinder, gefährden. Es ist daher eine besondere Sorgfalt bei der Auslegung von Giftködern anzuwenden. Es ist verboten Gifte offen (sprich zugänglich für andere Lebewesen) auszulegen, denn Haus- sowie Wildtiere und Vögel können ebenso an dem Gift sterben wie die Ratten. Im Handel werden hierzu spezielle Giftköderboxen angeboten.

Personen, die im Umgang mit Rattengift nicht sachkundig sind, sollten sich an ein Schädlingsbekämpfungsunternehmen wenden, da bei unkontrolliertem Auslegen von Giften über einen längeren Zeitraum die Ratten nachweislich Resistenzen bilden, die sie wiederum auch an die Nachkommen weitergeben.

Zur Bekämpfung von Ratten gehört insbesondere auch:

  • Gebäude und Mauerschäden zu beseitigen, damit keine Unterschlupf- und Rückzugsmöglichkeiten mehr vorhanden sind.
  • Deckel von Mülltonnen immer verschlossen zu halten
  • gelbe Säcke nicht im Freien zu lagern
  • Speisereste, Tierkörper, Schlachtreste usw. nicht auf dem Kompost zu entsorgen                                                                                               

In diesem Zusammenhang wird noch einmal darauf hingewiesen, dass Speisereste auf gar keinen Fall über die Kanalisation entsorgt werden dürfen. Hierfür gibt es die Biotonne. Durch die Nahrungsreste werden die Ratten angezogen und finden ideale Bedingungen vor.

Bei weiteren Fragen können Sie sich an das Ordnungsamt Frau Westphal, Tel: 05263/409-132 wenden.

Öffnungszeiten:

Verwaltung & Bürgerbüro

Montag08.00 - 12.00 Uhr
und13.00 - 17.00 Uhr
Dienstag08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag08.00 - 12.00 Uhr
und13.00 - 16.00 Uhr
Freitag08.00 - 12:00 Uhr



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