Bekanntgabe über die Veröffentlichungspflicht von An-gaben Barntruper Mandatsträger/innen gem. § 7 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW

Bekanntgabe über die Veröffentlichungspflicht von Angaben Barntruper Mandatsträger/innen gem. § 7 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW

Die Mitglieder in den Organen und Ausschüssen der Gemeinden  haben nach § 7 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW schriftlich Auskunft über ihre
Ausgeübten Berufe und Beraterverträge

  • Mitgliedschaften in Aufsichtsräten
  • Mitgliedschaften in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen und
  • Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien

zu geben.

Diese Angaben können während der Öffnungszeiten der Stadt Barntrup in den Diensträumen, Rathaus, Mittelstraße 38, Erdgeschoss Zimmer-Nr. 4 oder 9 eingesehen werden.

Barntrup, den 10.09.2024

Der Bürgermeister

Ortmeier

 

Öffnungszeiten:

Verwaltung & Bürgerbüro

Montag08.00 - 12.00 Uhr
und13.00 - 17.00 Uhr
Dienstag08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag08.00 - 12.00 Uhr
und13.00 - 16.00 Uhr
Freitag08.00 - 12:00 Uhr


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