Gewerbeabmeldung
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle im Gemeindegebiet der Stadt Barntrup aufgibt, muss dies beim Ordnungsamt der Stadt Barntrup anzeigen.
Eine Aufgabe i. S. d. § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 der Gewerbeordnung (GewO) liegt bei einer vollständigen Aufgabe einer Hauptniederlassung, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle vor.
Eine Aufgabe lediglich eines Teils der bisher angemeldeten Tätigkeit ist daher nicht anzeigepflichtig, ebenso eine nur vorübergehende Einstellung des Betriebes (z. B. Betriebe, die nur während bestimmter Jahreszeiten betrieben werden).
Vorzulegende Unterlagen:
•Personalausweis
•möglichst Gewerbeanmeldung
•Auszug aus dem Handelsregister
Ansprechpartner:
vcard | Name | Telefon | Fax | |
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Frau Kapelle |
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Stadt Barntrup Bürgerbüro |
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