Wohnungsgeberbestätigung
Leistungsbezeichnung
Wohnungsgeberbestätigung
Als Wohnungsgeber*in müssen Sie den Einzug meldepflichtiger Personen innerhalb von zwei Wochen bestätigen.
Die*der Wohnungsgeber*in kann die*der Vermieter*in oder eine Hausverwaltung sein. Es kann sich dabei um eine Privatperson (natürliche Person) oder um ein Unternehmen (juristische Person) handeln.
Sie können hier die einziehenden Personen online melden.
Am Ende des Dienstes erhalten Sie ein Zuordnungsmerkmal, das Sie den einziehenden Personen zur Nutzung bei der Anmeldung mitteilen müssen.
Ansprechpartner:
vcard | Name | Telefon | Fax | |
---|---|---|---|---|
Czerwonka, Susanne | 05263 409-135 | 05263 409-249 | ||
Pettig, Diana | 05263 409-136 | 05263 409-249 |
Bearbeitungsgebühren:
Dieser Dienst ist unentgeltlich.
zuständiges Amt:
Mittelstraße - Barntrup
Straße:
Mittelstraße 32
PLZ/Ort:
32683
Barntrup