Vaterschafts-/Mutterschaftsanerkennung

Vaterschaftsanerkennung

Sind Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet, kann der Vater nur in die Geburtsurkunde eingetragen werden, wenn die Vaterschaft formell anerkannt worden ist. Die Erklärung kann vor oder nach der Geburt beim jedem inländischen Standesamt, Jugendamt oder Notar abgegeben und beurkundet werden. Dafür ist die persönliche Vorsprache erforderlich. Zur wirksamen Anerkennung muss die Mutter des Kindes persönlich zustimmen. Die Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung können gemeinsam oder getrennt abgegeben werden.

Wenn Sie die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter beim Standesamt beurkunden lassen möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit dem Standesamt.

Wenn Sie die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter beim Jugendamt beurkunden lassen möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin.

erforderliche Unterlagen

-    Personalausweis oder Reisepass oder anderes gültiges Lichtbilddokument
-    wenn möglich, die Geburtsurkunden (Mutter und Vater)
-    Nachweis des Familienstandes der Kindesmutter
-    voraussichtlicher Entbindungstermin (Mutterpass)

Hinweise (Besonderheiten)

Möchten Sie darüber hinaus mit der Mutter gemeinsam das Sorgerecht für Ihr Kind ausüben?
Vereinbaren Sie bitte für die Vaterschaftsanerkennung und die Sorgeerklärung einen Termin beim Jugendamt oder bei einem Notar. Das gemeinsame Sorgerecht können Sie nur beim Jugendamt oder beim Notar beurkunden lassen. 



Ansprechpartner:

Ansprechpartner
Email vcard Name Telefon Fax
E-Mail V-Card Telefon 05263 409-134 Fax 05263 409-249
E-Mail V-Card Telefon 05263 409-132 Fax 05263 409-249




Bearbeitungsgebühren:

Die Anerkennung der Mutterschaft bzw. der Vaterschaft ist gebührenfrei.
Gegebenfalls fallen Gebühren für die Versicherung an Eides statt sowie eines Dolmetschers an.



zuständiges Amt:

Mittelstraße - Barntrup
Straße:
Mittelstraße 32
PLZ/Ort:
32683 Barntrup








Öffnungszeiten:

Verwaltung & Bürgerbüro

Montag08.00 - 12.00 Uhr
und13.00 - 17.00 Uhr
Dienstag08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag08.00 - 12.00 Uhr
und13.00 - 16.00 Uhr
Freitag08.00 - 12:00 Uhr


>>> Terminvergabe Bürgerbüro <<<


>>> Mängelmelder <<<


>>> Einfache Sprache <<<