Reisepass beantragen

Leistungsbezeichnung
Reisepass Ausstellung zusätzlicher Pässe
Leistungsbezeichnung
Kinderreisepass
Leistungsbezeichnung
Reisepass Ausstellung vorläufig
Leistungsbezeichnung
Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten
Leistungsbezeichnung
Reisepass Ausstellung neu wegen Namenänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Leistungsbezeichnung
Reisepass Ausstellung
Leistungsbezeichnung
Reisepass Ersatz
Leistungsbezeichnung
Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige
Leistungsbezeichnung
Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
Leistungsbezeichnung
Reisepass Ausstellung express
Leistungsbezeichnung
Kinderreisepass Ausstellung erstmalig
Leistungsbezeichnung
Kinderreisepass Ersatz wegen Diebstahl
Leistungsbezeichnung
[Importierter LeiKa-Eintrag 99085003012002]
Leistungsbezeichnung
Kinderreisepass Ersatz wegen Verlust
Leistungsbezeichnung
Kinderreisepass Ausstellung
Leistungsbezeichnung
Kinderreisepass Ersatz

Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, sind grundsätzlich verpflichtet, einen gültigen Pass mitzuführen.

In einigen Ländern reicht auch schon ein gültiger Personalausweis (siehe Personalausweis ) oder ein vorläufiger Personalausweis (siehe vorläufiger Personalausweis ) aus.

Informationen zu den aktuellen Einreisebestimmungen einzelner Länder erhalten Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amts. (www.auswaertiges-amt.de)

Seit dem 01.11.2007 wird neben dem Passfoto auch der Finderabdruck auf dem im Reisepass befindlichen Chip gespeichert.

Voraussetzungen für die Ausstellung:
  • deutsche Staatsangehörigkeit
  • Wohnsitz im Gemeindegebiet
Bearbeitungszeiten:

Der Reisepass wird von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Bearbeitung dauert dort ca. 3 - 4 Wochen. Sollten Sie dringend einen Reispass benötigen, besteht die Möglichkeit einen Expresspass oder einen vorläufigen Reisepass auszustellen.

Antragstellung:

Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen. Nachdem eine Sachbearbeiterin oder ein Sachbearbeiter den Antrag in Ihrem Beisein ausgefüllt hat, müssen Sie eigenhändig unterschreiben. Ihre Anwesenheit ist deshalb und wegen der Identitätsprüfung unabdingbar. Dagegen kann der Reisepass aber von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

Antrag für minderjährige Kinder:

Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses für Minderjährige muss von Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) gestellt werden. Wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Reisepass beantragt, bringen Sie bitte die hier zum Download stehende Einverständniserklärung ausgefüllt mit. Den Antrag muss ein Personensorgeberechtigter (Mutter und Vater oder Betreuer/in) stellen. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist diese Einverständniserklärung und deren/dessen Identitätsnachweis vorzulegen. Sollte ein Elternteil das alleinige Sorgerecht besitzen, legen Sie bitte einen entsprechenden Nachweis vor. Können nicht beide Elternteile persönlich im Bürgerbüro vorsprechen, ist die schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils vorzulegen. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann der Antrag von dem Elternteil gestellt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichts muss bei der Antragstellung vorgelegt werden. Steht die elterliche Sorge für nichteheliche Kinder nur einem Elternteil zu, so hat er eine schriftliche Auskunft des Jugendamtes vorzulegen, dass keine Sorgeerklärung nach § 1626 a BGB abgegeben wurde. Dies gilt nicht, wenn das Sorgerecht durch eine richterliche Entscheidung bestimmt wurde oder der andere Elternteil verstorben ist.

Gültigkeit:
  • 6 Jahre bei Personen unter 24 Jahre
  • sonst 10 Jahre
  • Verlängerungen sind nicht möglich
Für Ihren Antrag benötigen Sie:
  • Ihren alten Reisepass
  • Ihren Kinderausweis / Kindereisepass oder
  • Ihren Personalausweis (Haben Sie Ihre Ausweisdokumente verloren oder sind sie Ihnen gestohlen worden, bringen Sie bitte Ihren Führerschein oder ein anderes Lichtbilddokument sowie Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit.)
  • ein aktuelles Lichtbild (siehe Passbildschablone, Foto-Mustertafel Bundesdruckerei )
Gebühren:
  • 37,50 € für Personen unter 24 Jahre
  • 70,00 € für Personen ab 24 Jahre
Vorläufiger Reisepass:

Der vorläufige Reisepass wird ausgestellt, wenn Sie glaubhaft machen, dass Sie den Pass kurzfristig benötigen und die Ausstellung eines Expresspasses nicht rechtzeitig möglich ist. Der vorläufige Reisepass wird Ihnen in der Regel sofort ausgestellt und ist ein Jahr gültig. Sie benötigen alle unter "Reisepass" aufgeführten Unterlagen.

Gebühr:
  • 26,00 €
Expresspass

Wenn es mal ganz schnell gehen muss, bietet die Bundesdruckerei den Expresspass an, der bereits nach etwa 4 Werktagen geliefert wird.

Zusatzgebühr:
  • 32,00 € - 48-Seiten-Pass

Für Vielflieger und Geschäftsleute gibt es den 48-Seiten-Pass mit zusätzlichen Seiten für Visaeintragungen.

Gebühr:
  • Zusatzgebühr: 22,00 €
Verlust oder Diebstahl der Ausweispapiere:

Haben Sie Ihren Pass oder Personalausweis verloren oder wurde er gestohlen, teilen Sie dies bitte umgehend mit.

Rechtsgrundlage(n)

Ausstellung eines Passes - § 6 Absatz 1 Paßgesetz (PaßG)

 

Gültigkeitsdauer - § 5 Paßgesetz (PaßG)

 

Lichtbild - § 5 Passverordnung (PassV)

Gebühren - § 15 Passverordnung (PassV)

Hinweise (Besonderheiten)

Antragstellung bei geplanter Eheschließung:


Antragstellerinnen oder Antragsteller, deren Ehe geschlossen wird, haben die Möglichkeit, schon vor der Eheschließung einen Reisepass mit dem dann gültigen Namen zu beantragen. Dies gilt jedoch nur dann, sofern zwischen Eheschließung und Antritt der Reise keine Möglichkeit mehr zur Ausstellung eines Dokumentes besteht (Nachweis der gebuchten Reise erforderlich).

Bei der Antragstellung, die frühestens 8 Wochen vor der Eheschließung beim Standesamt erfolgen kann, ist in diesen Fällen die Bescheinigung des Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung vorzulegen, aus der sich auch die künftige Namensführung und das Datum der Eheschließung ergibt.

Der Pass kann gfs. unmittelbar im Anschluss an die Eheschließung  durch den Standesbeamten ausgehändigt werden, andernfalls erfolgte die Ausgabe in der Bürgerberatung (nach Vorlage der Heiratsurkunde).



Ansprechpartner:

Ansprechpartner
Email vcard Name Telefon Fax
E-Mail V-Card Telefon 05263 409-135 Fax 05263 409-249
E-Mail V-Card Telefon 05263 409-136 Fax 05263 409-249






zuständiges Amt:

Mittelstraße - Barntrup
Straße:
Mittelstraße 32
PLZ/Ort:
32683 Barntrup








Öffnungszeiten:

Verwaltung & Bürgerbüro

Montag08.00 - 12.00 Uhr
und13.00 - 17.00 Uhr
Dienstag08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag08.00 - 12.00 Uhr
und13.00 - 16.00 Uhr
Freitag08.00 - 12:00 Uhr


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