Personalausweis beantragen (auch vorläufig)

Sie wollen einen Personalausweis beantragen?

Dann buchen Sie hier einen Termin!

Leistungsbezeichnung
Personalausweis Ausstellung neu wegen sonstiger Namensänderung
Leistungsbezeichnung
Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige
Leistungsbezeichnung
Personalausweis
Leistungsbezeichnung
Ausweispflicht
Leistungsbezeichnung
Personalausweis Informationserteilung
Leistungsbezeichnung
Personalausweis Meldung wegen Diebstahl
Leistungsbezeichnung
Personalausweis Meldung
Leistungsbezeichnung
Personalausweis Ausstellung
Leistungsbezeichnung
Personalausweis Ausstellung für Deutsche mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands
Leistungsbezeichnung
Personalausweis Meldung wegen Fund
Leistungsbezeichnung
Personalausweis Änderung
Leistungsbezeichnung
Personalausweis Ausstellung erstmalig
Leistungsbezeichnung
Personalausweis Informationserteilung zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
Leistungsbezeichnung
Personalausweis Meldung wegen Verlust
Leistungsbezeichnung
Personalausweis Änderung wegen Adressänderung
Leistungsbezeichnung
Personalausweis Ausstellung vorläufig
Leistungsbezeichnung
Personalausweis Ausstellung neu wegen Verlust
Leistungsbezeichnung
Personalausweis Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
Leistungsbezeichnung
Personalausweis Ausstellung neu wegen Diebstahl
Leistungsbezeichnung
Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat
Leistungsbezeichnung
Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung nach Scheidung

Ab dem 16. Geburtstag besteht Personalausweispflicht. Dies gilt nicht, wenn Sie bereits einen Reisepass besitzen.

Informationen rund um den Personalausweis

Die Gültigkeit des bisherigen Personalausweises kann nicht verlängert werden.

Einverständniserklärung
Wird vor Vollendung des 16. Lebensjahres ein Personalausweis (und ggfs. ein vorläufiger Personalausweis) beantragt, bringen Sie bitte die hier zum Download stehende Einverständniserklärung ausgefüllt mit.

Den Antrag muss ein Personensorgeberechtigter (Mutter und Vater oder Betreuer/in) stellen. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist diese Einverständniserklärung und deren/dessen Identitätsnachweis vorzulegen. Sollte ein Elternteil das alleinige Sorgerecht besitzen, legen Sie bitte einen entsprechenden Nachweis vor.

Erfolgt die Vorsprache eines Jugendlichen ohne Kinderreisepass, ohne Kinderausweis oder mit Kinderausweis ohne Foto, so ist die Vorsprache einer erziehungsberechtigten Person erforderlich.

Vom Tag der Antragstellung dauert es etwa drei bis vier Wochen, bis der Personalausweis abgeholt werden kann. Sie werden von der Bundesdruckerei angeschrieben, sobald Ihr Ausweis zur Abholung bereit liegt. Da Sie diesen Brief bei der Abholung nicht benötigen, bringen Sie ihn bitte nicht mit, sondern verwahren ihn sicher zu Hause. Er enthält wichtige Daten zu PIN, PUK und Sperrkennwort.

Bei der Abholung ist der alte Personalausweis oder der vorläufige Personalausweis abzugeben.

Welche Vorteile hat der neue Personalausweis?

Der neue Personalausweis vereint die bisherige Ausweisfunktion mit einer modernen Speicherung der persönlichen Daten auf einem Speicherchip. Darüber hinaus werden Ihre Fingerabdrücke auf dem Chip gespeichert. Hierdurch wird die Fälschungssicherheit des Dokumentes erhöht. Sie können den neuen Personalausweis als elektronischen Identitätsnachweis nutzen und sich künftig bei Geschäften im Internet einfach und eindeutig ausweisen.

Die Vorteile auf einen Blick:

  • Kreditkartenformat
  • Kontaktloser Chip im Karteninneren
  • Elektronische Ausweisfunktion für Transaktionen im Internet und an Automaten
  • Mehr Kontrolle über persönliche Daten
  • Vorbereitet für die elektronische Signatur zum rechtsverbindlichen Unterzeichnen digitaler Dokumente
  • Schutz gegen Missbrauch durch digitales Lichtbild und freiwillige Fingerabdrücke

Bei der Beantragung des Personalausweises erhalten Sie umfangreiche Informationen zum neuen, elektronischen Ausweisdokument und zu seinen Funktionen.

Gültigkeit
Der Personalausweis hat eine Gültigkeit von zehn Jahren.Für Personen unter 24 Jahren ist er sechs Jahre gültig.

Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall
Bei Verlust oder Diebstahl müssen Sie die Abschaltung der elektronischen Identifikationsfunktion (eID-Funktion) veranlassen. Hierfür müssen Sie persönlich bei der Meldebehörde vorsprechen oder den Sperr-Notruf 0180 / 333333 anrufen.

Vorsprache
Vorsprache ist erforderlich bei Antragstellung. Die Abholung kann jedoch durch eine bevollmächtigte Person, die sich ausweisen kann, erfolgen. Bitte denken Sie daran, der bevollmächtigten Person die zur Abholung erforderliche Erklärung zum Erhalt des PIN-Briefes mit zu geben.

Möchten Jugendliche mehr als drei Monate vor ihrem 16. Geburtstag einen Personalausweis beantragen, so ist die Begleitung von mindestens einer erziehungsberechtigten Person notwendig. Jedoch sind grundsätzlich die Unterschriften beider Elternteile erforderlich. Es reicht aus, wenn eine erziehungsberechtigte Person den Ausweis abholt und die andere erziehungsberechtigte Person eine Einverständniserklärung und ihren Personalausweis vorlegen lässt. Wenn nur eine Person erziehungsberechtigt ist, so ist die Vorlage eines Nachweises über das Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht erforderlich.

Rechtsgrundlage(n)

Ausweispflicht -  § 1 Personalausweisgesetz (PAuswG)

 

Ausstellung  - § 9 Personalausweisgesetz (PAuswG)

 

Gültigkeitsdauer - § 6 Personalausweisgesetz (PAuswG)

 

vorläufiger Personalausweis - § 3 Personalausweisgesetz (PAuswG)

erforderliche Unterlagen
  • Ihr alter Personalausweis - Der alte Personalausweis wird eingezogen, wenn Sie Ihren neuen Ausweis abholen.
  • Ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto - Hinweise zu den Anforderungen des Passfotos finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
  • Bisheriger Kinderausweis oder Kinderreisepass
  • Ihr Reisepass - Der Reisepass wird benötigt, wenn Ihr bisheriger Ausweis verloren ging.
  • Geburts-, Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde - Wenn Sie verheiratet, verpartnert, geschieden oder verwitwet sind, wird anstelle der Geburtsurkunde (Auszug aus dem Geburtsregister) die Eheurkunde (Auszug aus dem Eheregister) beziehungsweise Lebenspartnerschaftsurkunde benötigt. Bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung einer staatlich anerkannten Übersetzerin oder eines staatlich anerkannten Übersetzers benötigt. Urkunde und Übersetzung müssen im Original vorgelegt werden.
  • Verlustanzeige - Diese ist erforderlich, wenn der alte Personalausweis verloren gegangen ist.
  • Bescheinigung der Polizei - Falls der bisherige Ausweis gestohlen wurde, wird die Bescheinigung der Polizei über den Diebstahl benötigt.

Biometrisches Passfoto - Beachten Sie bitte die speziellen Anforderungen an die Passfotos. Die Regelungen sind in der Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei und der Passbildschablone auf der Internetseite der Bundesdruckerei (www.Bundesdruckerei.de) ausführlich erläutert. Die Vorlage eines Lichtbildes in digitaler Form ist nicht möglich.

Hinweise (Besonderheiten)

Antragstellung bei geplanter Eheschließung:
Antragstellerinnen oder Antragsteller, deren Ehe geschlossen wird, haben die Möglichkeit, schon vor der Eheschließung ein Ausweisdokument mit dem dann gültigen Namen zu beantragen. Dies gilt jedoch nur dann, sofern zwischen Eheschließung und Antritt der Reise keine Möglichkeit mehr zur Ausstellung eines Dokumentes besteht (Nachweis der gebuchten Reise erforderlich).

Bei der Antragstellung, die frühestens 8 Wochen vor der Eheschließung beim Standesamt erfolgen kann, ist in diesen Fällen die Bescheinigung des Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung vorzulegen, aus der sich auch die künftige Namensführung und das Datum der Eheschließung ergibt.

Das Ausweisdokument kann gfs. unmittelbar im Anschluss an die Eheschließung  durch den  Standesbeamten ausgehändigt werden, andernfalls erfolgte die Ausgabe in der Bürgerberatung (nach Vorlage der Heiratsurkunde).



Ansprechpartner:

Ansprechpartner
Email vcard Name Telefon Fax
E-Mail V-Card Telefon 05263 409-135 Fax 05263 409-249
E-Mail V-Card Telefon 05263 409-136 Fax 05263 409-249


Bearbeitungsdauer:

<p><span style="text-align: left; color: #212529; text-transform: none; text-indent: 0px; letter-spacing: normal; font-family: 'Open Sans', Roboto, Arial, 'Helvetica Neue', 'Noto Sans', sans-serif, 'Apple Color Emoji', 'Segoe UI Emoji', 'Segoe UI Symbol', 'Noto Color Emoji'; font-size: 16px; font-style: normal; font-weight: 400; word-spacing: 0px; float: none; display: inline !important; white-space: normal; orphans: 2; widows: 2; background-color: #ffffff; font-variant-ligatures: normal; font-variant-caps: normal; -webkit-text-stroke-width: 0px; text-decoration-thickness: initial; text-decoration-style: initial; text-decoration-color: initial;">ca. 3-4 Wochen</span></p>


Bearbeitungsgebühren:

 Die Gebühren sind bei Antragstellung zu entrichten.

22,80 Euro für Personen unter 24 Jahren
37,00 Euro für Personen ab 24 Jahren
10,00 Euro für einen vorläufigen Personalausweis

Die Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates werden durch die jeweilige Anbieterin oder den jeweiligen Anbieter festgelegt.

Folgende Leistungen sind gebührenfrei:

  • Ändern der Transport-PIN in eine persönliche PIN
  • Ändern der Anschrift bei Umzügen
  • Sperren und Entsperren der Online-Ausweisfunktion
  • nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion


zuständiges Amt:

Mittelstraße - Barntrup
Straße:
Mittelstraße 32
PLZ/Ort:
32683 Barntrup








Öffnungszeiten:

Verwaltung & Bürgerbüro

Montag08.00 - 12.00 Uhr
und13.00 - 17.00 Uhr
Dienstag08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag08.00 - 12.00 Uhr
und13.00 - 16.00 Uhr
Freitag08.00 - 12:00 Uhr


>>> Terminvergabe Bürgerbüro <<<


>>> Mängelmelder <<<


>>> Einfache Sprache <<<