Hund anmelden oder abmelden

Der Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme in seinen Haushalt bei der Stadt anzumelden. Dies gilt auch für die Abmeldung des Hundes.

Die Stadt übersendet mit dem Steuerbescheid für jeden Hund eine Hundesteuermarke. Diese Marke ist dem Hund anzulegen.

Zur Abmeldung eines Hundes ist die Steuermarke abzugeben, eine Bescheinigung des Tierarztes vorzulegen oder die Anschrift des neuen Hundehalters mitzuteilen.

Unabhängig von der steuerrechtlichen Anmeldung eines Hundes könnte die Hundehaltung auch unter die Bestimmungen des Hundesgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) fallen.

erforderliche Unterlagen

Hund anmelden:

  • persönliche Angaben des Halters sowie Angaben zum Hund (Name, Rasse und Alter)
  • ggf. Sachkundenachweis, Nachweise über Tierhalterhaftpflicht und Mikrochip

Hund abmelden:

  • persönliche Angaben des Halters
  • evtl. Nachweis über die Einschläferung des Tierarztes


Ansprechpartner:

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Email vcard Name Telefon Fax
E-Mail V-Card Telefon 05263 409-135 Fax 05263 409-249
E-Mail V-Card Telefon 05263 409-136 Fax 05263 409-249
E-Mail V-Card Telefon 05263 409-122 Fax 05263 409-249
E-Mail V-Card Telefon 05263 409-171 Fax 05263 409-249






zuständiges Amt:

Mittelstraße - Barntrup
Straße:
Mittelstraße 38
PLZ/Ort:
32683 Barntrup








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Verwaltung & Bürgerbüro

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