Hund anmelden oder abmelden
Der Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme in seinen Haushalt bei der Stadt anzumelden. Dies gilt auch für die Abmeldung des Hundes.
Die Stadt übersendet mit dem Steuerbescheid für jeden Hund eine Hundesteuermarke. Diese Marke ist dem Hund anzulegen.
Zur Abmeldung eines Hundes ist die Steuermarke abzugeben, eine Bescheinigung des Tierarztes vorzulegen oder die Anschrift des neuen Hundehalters mitzuteilen.
Unabhängig von der steuerrechtlichen Anmeldung eines Hundes könnte die Hundehaltung auch unter die Bestimmungen des Hundesgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) fallen.
Rechtsgrundlage(n)
erforderliche Unterlagen
Hund anmelden:
- persönliche Angaben des Halters sowie Angaben zum Hund (Name, Rasse und Alter)
- ggf. Sachkundenachweis, Nachweise über Tierhalterhaftpflicht und Mikrochip
Hund abmelden:
- persönliche Angaben des Halters
- evtl. Nachweis über die Einschläferung des Tierarztes
Ansprechpartner:
vcard | Name | Telefon | Fax | |
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Czerwonka, Susanne | 05263 409-135 | 05263 409-249 | ||
Pettig, Diana | 05263 409-136 | 05263 409-249 | ||
Plän, Silke | 05263 409-122 | 05263 409-249 | ||
Zöllner, Philip | 05263 409-171 | 05263 409-249 |
zuständiges Amt:
Mittelstraße - Barntrup
Straße:
Mittelstraße 38
PLZ/Ort:
32683
Barntrup