Beglaubigungen von Dokumenten oder Unterschriften
Sie möchten eine amtliche Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften?
Leistungsbezeichnung
Ablichtungen, Lichtdrucke und Vervielfältigungen Beglaubigung
Leistungsbezeichnung
Urkunden Beglaubigung
Standesamtliche Urkunden dürfen von der Bürgerberatung nicht beglaubigt werden. Die Urkunden sind bei dem Standesamt, welches die Urkunde ausgestellt hat, als Zweitschrift anzufordern.
Ausländische Dokumente dürfen von hier beglaubigt werden, sofern die Kopien von der Bürgerberatung selbst angefertigt werden.
Ist die Unterschrift für öffentliche Zwecke erforderlich, wenden Sie sich bitte an einen Notar (z. B. Testament, Vorsorgevollmacht, Kaufvertrag etc.)
Rechtsgrundlage(n)
Beglaubigung von Dokumenten - § 33 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Beglaubigung von Unterschriften - § 34 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Identität der/des Antragstellerin/s, z. B. Personalausweis oder Pass
- Originale der zu beglaubigenden Dokumente
- Kopien der Originale, auf denen die Beglaubigung erfolgen soll
Ansprechpartner:
vcard | Name | Telefon | Fax | |
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Czerwonka, Susanne | 05263 409-135 | 05263 409-249 | ||
Pettig, Diana | 05263 409-136 | 05263 409-249 |
Bearbeitungsgebühren:
- die Gebühr für eine Dokumentenbeglaubigung beträgt 4,20 Euro je Dokument
- die Gebühr für eine Unterschriftsbeglaubigung beträgt 2,50 Euro je Unterschrift
zuständiges Amt:
Mittelstraße - Barntrup
Straße:
Mittelstraße 32
PLZ/Ort:
32683
Barntrup