Als Wahlhelfer/-in anmelden

Wahlhelfer sind nach erstem Verständnis die Personen, die Stimmzettel in den Wahllokalen ausgeben, die ordnungsgemäße Wahl der Bürger beobachten und danach die Stimmzettel auszählen.

Leistungsbezeichnung
Wahlhelfer Anmeldung
Leistungsbezeichnung
Briefwahl
Leistungsbezeichnung
Wahlhelfer Verpflichtung
Leistungsbezeichnung
Wahlhelfer

Als Wahlhelfer/-in sind in Deutschland je nach Art der Wahl unterschiedliche Personenkreise zugelassen:

  • Bei Kommunalwahlen: Deutsche und EU-Angehörige ab 16 Jahren 
  • Bei Bundes- und Landtagswahlen: Deutsche ab 18 Jahren 
  • Bei Europawahlen: Deutsche und EU-Angehörige ab 18 Jahren 

 

Wahlhelfer/-innen werden durch das Wahlamt der jeweiligen Gemeinde bestellt. Diese ehrenamtliche Tätigkeit darf nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden. Bevorzugt werden allerdings Wahlhelfer/-innen, die sich freiwillig zu dieser ehrenamtlichen Tätigkeit melden.

Andere Wahlhelfer
Neben dem in Wahlämtern eingesetzten Wahlhelfer/-innen gibt es jedoch noch mehr Personen und Organisationen, die sich dafür einsetzen, dass der/-m Bürger/-in geholfen wird, an einer anstehenden Wahl teilzunehmen.

Personen und Organisationen den Bürger/-innen mit Handicap helfen, zur Wahlurne zu gelangen oder per Briefwahl an der Wahl teilzunehmen (z.B. gemeinnützige oder persönliche Transportdienst und -hilfen) 
die sich dafür einsetzen, dass das aktive und passive Wahlrecht genutzt wird oder werden kann 
die Software, Internetdienste/-verfahren und andere Medien einsetzen, um der Bürgerschaft  im Zusammenhang mit einer Wahl Entscheidungs- und Orientierungshilfen anzubieten.

Rechtsgrundlage(n)

§ 11, 12 Landeswahlgesetz Nordrhein-Westfalen (LWahlG NRW)



Ansprechpartner:

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PLZ/Ort:
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