Bekämpfung von Wanderratten
Wanderratten, die je nach Art des Nistplatzes auch als Wasser-, Wühl- oder Kanalratten bezeichnet werden, zählen zu den anpassungsfähigsten Säugetieren überhaupt.
In ihrem Kot oder anderen Körperausscheidungen können sich Bakterien und Keime befinden, die für den Menschen und dessen Haustiere eine Gefahr darstellen und die Gesundheit beeinträchtigen können.
Die Stadt Barntrup wird ab dem 11.10.2023 in der Kernstadt im Bereich der Mittelstraße beginnend und anschließend in den Ortsteilen eine Rattenbekämpfungsaktion durch einen Fachbetrieb durchführen lassen. Die Bekämpfungspräparate werden in den Kanalschächten ausgelegt.
Bitte am Mittwoch, den 11.10.2023 ab 7:00 Uhr nicht mehr über den Kanalschächten auf dem Parkstreifen in der Mittelstraße parken, damit die erforderlichen Arbeiten durchgeführt werden können.
Um die Stadt Barntrup in dieser Aktion zu unterstützen, werden die Grundstücksbesitzer gebeten, eigenverantwortlich auf dem eigenen Grundstück eine Rattenbekämpfung durchzuführen. Dies können die Grundstücksbesitzer selbst machen oder sie beauftragen einen Schädlingsbekämpfer.
Die ausgelegten Giftköder können jedoch Tiere und Menschen, insbesondere Kinder, gefährden. Es ist daher eine besondere Sorgfalt bei der Auslegung von Giftködern anzuwenden. Es ist verboten Gifte offen (sprich zugänglich für andere Lebewesen) auszulegen, denn Haus- sowie Wildtiere und Vögel können ebenso an dem Gift sterben wie die Ratten. Im Handel werden hierzu spezielle Giftköderboxen angeboten.
Personen, die im Umgang mit Rattengift nicht sachkundig sind, sollten sich an ein Schädlingsbekämpfungsunternehmen wenden, da bei unkontrolliertem Auslegen von Giften über einen längeren Zeitraum die Ratten nachweislich Resistenzen bilden, die sie wiederum auch an die Nachkommen weitergeben.
Zur Bekämpfung von Ratten gehört insbesondere auch:
- Gebäude und Mauerschäden zu beseitigen, damit keine Unterschlupf- und Rückzugsmöglichkeiten mehr vorhanden sind.
- Deckel von Mülltonnen immer verschlossen zu halten
- gelbe Säcke nicht im Freien zu lagern
- Speisereste, Tierkörper, Schlachtreste usw. nicht auf dem Kompost zu entsorgen
In diesem Zusammenhang wird noch einmal darauf hingewiesen, dass Speisereste auf gar keinen Fall über die Kanalisation entsorgt werden dürfen. Hierfür gibt es die Biotonne. Durch die Nahrungsreste werden die Ratten angezogen und finden ideale Bedingungen vor.
Bei weiteren Fragen können Sie sich an das Ordnungsamt Frau Westphal, Tel: 05263/409-132 wenden.