2. Beteiligungsverfahren Lärmaktionsplanung der Stufe 4 gemäß § 47 Bundesimmissionsschutzgesetz
2. Beteiligungsverfahren Lärmaktionsplanung der Stufe 4 gemäß § 47 Bundesimmissionsschutzgesetz
Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass mit der Lärmaktionsplanung im Rahmen der 4. Stufe für die Stadt Barntrup begonnen worden ist.
Nach §§ 47d, 47e Bundesimmissionsschutzgesetz ist die Stadt Barntrup zur Lärmaktionsplanung verpflichtet. Die §§ 47a-47 f BlmSchG stellen die Umsetzung der europäischen Umgebungslärmrichtlinie in bundesdeutsches Recht dar.
Unter „Umgebungslärm“ werden demnach belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden, einschließlich des Lärms, der von Verkehrsmitteln, Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr sowie Geländen für industrielle Tätigkeiten ausgeht definiert.
Grundlagen für die Lärmaktionsplanung in Barntrup sind die Lärmkarten und eine Betroffenenstatistik (Ergebnisbericht), die das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) erstellt hat.
Die aktuelle Lärmkartierung sind seit Juli auf dem Umgebungslärmportal von NRW veröffentlicht:
https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/
Gemäß § 47 d Absatz 3 Bundesimmissionsschutzgesetz wird die Öffentlichkeit zu den Vorschlägen für die Lärmaktionsplanung Stufe 4 gehört. Der Entwurf der Lärmaktionsplanung kann auf der Internetseite der Stadt Barntrup (https://www.barntrup.de/) eingesehen werden.
Anregungen zum Entwurf des Lärmaktionsplanung der Stufe 4 können in der Zeit vom
11. April 2024 bis einschließlich 11. Mai 2024
Insbesondere schriftlich unter Stadt Barntrup, Bauamt, Mittelstraße 38, 32683 Barntrup, per Mail an a.neumann@barntrup.de oder zur Niederschrift im Rathaus II (Bauamt, Zimmer 11, Mittelstraße 32, 32683 Barntrup) während der Öffnungszeiten vorgebracht werden.
Die eingegangenen Anregungen werden ausgewertet und das Prüfungsergebnis bei der Erstellung des Lärmaktionsplans der Stufe 4 in der Lärmaktionsplanung berücksichtigt. Nicht fristgerechte abgegebene Anregungen können im weiteren Verfahren unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass Sie mit der Abgabe einer Anregung der Verarbeitung Ihrer angegebenen personenbezogenen Daten (wie Name, Anschrift, E-Mail Adresse) zustimmen.
Gemäß Artikel 6 Abs. 1 c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Zuge des Verfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten sowie für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Barntrup, den 28.03.2024
Stadt Barntrup
Der Bürgermeister
gez. Borris Ortmeier