Ver- und Entsorgung Hausanschluss

Informationen für Bauherren 

Hier sind wichtige Hinweise für einen rechtzeitigen Anschluss Ihres Bauvorhabens an die Trinkwasserversorgung übersichtlich zusammengestellt. Ihr zuständiges Wasserversorgungsunternehmen (WVU) berät Sie gern über alle weiteren Einzelheiten.

  • Was ist bei der Bauplanung zu beachten?

    Bauseitig sollte eine geeignete Übergabestelle möglichst ein Hausanschlussraum für alle Anschlüsse nach DIN 18012 - zur Verfügung gestellt werden. Diese Übergabestelle muss frostfrei, trocken, begehbar und für unsere Beauftragten zugänglich sein. Sie sollte möglichst nahe der straßenwärts gelegenen Hauswand liegen, damit die Hausanschlussleitung für Sie möglichst kostengünstig erstellt werden kann.

  • Wer beantragt einen Hausanschluss?

    Der Hausanschluss wird vom Bauherrn beantragt. Für die weitere Bearbeitung der Antragsunterlagen wird auf jeden Fall ein verbindlicher Lageplan benötigt sowie Keller- (sofern vorhanden) oder Untergeschosszeichnungen, in denen die gewünschte Übergabestelle (Einführungsstelle in das Gebäude und der Anbringungsort des Wasserzählers) gekennzeichnet sein soll.

    Bitte bedenken Sie, dass die Herstellung und Inbetriebnahme des Anschlusses auch von den jeweiligen Versorgungsmöglichkeiten abhängt. Mit unterschiedlichen Ausführungszeiten ist daher zu rechnen. Ersparen Sie sich und uns bitte unnötigen Terminärger und stellen Sie den Antrag so rechtzeitig wie möglich.

  • Wer legt die Leitungsführung fest?

    Den Verlauf der Hausanschlussleitung als Verbindung zwischen der Versorgungsleitung des Wasserwerkes und Ihrer Hausinstallation legen die Fachleute des Wasserwerkes fest, die Ihre Wünsche so weit wie möglich berücksichtigen werden.

  • Was gehört alles zur Hausinstallation?

    Die Hausinstallation umfasst alle Anlagenteile vom Wasserzählerhalter bis zur letzten Entnahmestelle.

  • Kann die Hausinstallation in Eigenleistung erstellt werden?

    Nein! Sie darf nur durch ein Vertragsinstallations-Unternehmen (VIU) hergestellt und unter-halten werden, das die einschlägigen technischen Regeln (DIN 1988) und die besonderen Vorschriften des Wasserwerkes zu beachten hat. Anlagen, die nicht von einem VIU erstellt worden sind, werden nicht an das Versorgungsnetz angeschlossen.

  • Kann bereits während der Bauzeit Wasser bezogen werden?

    Ja -sofern die Hausanschlussleitung bereits verlegt ist in Form eines Bauwasseranschlusses oder durch ein vom Wasserwerk auf Antrag entliehenes Standrohr (Wir stellen Ihnen gerne Standrohre zur Verfügung. Für die Entleihng eines tandrohres erheben wir eine Kaution in Höhe von 200,- €, welche Sie bitte bei Abholung des Standrohres entrichten. Außerdem wird eine MIetgebühr in Höhe von 10,- € je angefangenen Monat zuzüglich einer einmaligen Bearbeitungsgebühr von 20,- €, Wasserverbrauch und 7 % MwSt. erhoben. Die entrichtete Kaution wird mit den anfallenden Mitgebühren und dem Wasserverbrauch verrechnet.)

  • Und wann steht Wasser im ganzen Haus zur Verfügung?

    Der Vertragsinstallateur ist dem Wasserversorgungsunternehmen (WVU) gegenüber verpflichtet, die Fertigstellung der Hausin-stallation schriftlich anzuzeigen. Nach Eingang dieser Meldung und Montage des Wasser-zählers können Sie Wasser im Haus entnehmen.

  • Wie steht es mit dem "Kleingedruckten"?

    Rechtsgrundlage zwischen Ihnen und dem Wasserwerk ist die öffentlich-rechtliche Wasserversorgungs-Satzung und die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung. Sie wird von Ihnen mit der Stellung des Antrages auf Wasseranschluss anerkannt.

    Die für Sie zutreffende Rechtsgrundlage liegt in den Geschäftsräumen des Wasserwerkes zur Einsicht aus und wird Ihnen auf Wunsch gegen Kostenerstattung auch gern zugeschickt.

Öffnungszeiten:

Verwaltung & Bürgerbüro

Montag08.00 - 12.00 Uhr
und13.00 - 17.00 Uhr
Dienstag08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag08.00 - 12.00 Uhr
und13.00 - 16.00 Uhr
Freitag08.00 - 12:00 Uhr


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