Kommunalwahlen
In Nordrhein-Westfalen finden alle fünf Jahre Kommunalwahlen statt. Dann wählt die nordrhein-westfälische Bevölkerung ihre Kommunalvertretung. Die letzten Kommunalwahlen fanden am 13. September 2020 statt.
Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Barntrup bzw. des Kreis Lippe, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen oder EU-Bürger sind. Das Alter für das Recht zu wählen liegt bei 16 Jahren.
Die zu wählenden Mandatsträger werden in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer, geheimer und freier Wahl gewählt.
Bekanntmachungen
Bekanntmachung Wahlbezirkseinteilung
Wahlvorschlagsverfahren
Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen:
Grundlage für das Wahlvorschlagsverfahren sind das Kommunalwahlgesetz NRW sowie die Kommunalwahlordnung NRW. Die gesetzlichen Regelungen sind maßgeblich und zu beachten. Informationen zum Wahlvorschlagsverfahren werden zudem in der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin und der Vertretung der Stadt Barntrup zusammengefasst.
Wahl des/der Bürgermeister*in:
Anlagen für anerkannte Parteien / Wählergruppen:
Anlage 11d - Wahlvorschlag für die Wahl des/der Bürgermeister*in
Anlage 12c - Zustimmungserklärung zur Aufnahme in den Wahlvorschlag
Anlage 13b - Wählbarkeitsbescheinigung
Anlagen für nicht anerkannte Parteien / Wählergruppen sind identisch mit den Anlagen für anerkannte Parteien / Wählergruppen, zuzüglich folgender Anlage:
Anlage 14c - Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift (Bürgermeister*in) mit Wahlrechtsbescheinigung (alternativ Anlage 15) Diese Anlage wird erst nach Einreichung des Wahlvorschlags bei Bedarf ausgehändigt und wird nicht elektronisch zur Verfügung gestellt.
Anlagen für Einzelbewerber*innen:
Anlage 11d - Wahlvorschlag für die Wahl des/der Bürgermeister*in
Anlage 12c - Zustimmungserklärung zur Aufnahme in den Wahlvorschlag
Anlage 13b - Wählbarkeitsbescheinigung
Anlage 14c - Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift (Bürgermeister*in) mit Wahlrechtsbescheinigung (alternativ Anlage 15) Diese Anlage wird erst nach Einreichung des Wahlvorschlags bei Bedarf ausgehändigt und wird nicht elektronisch zur Verfügung gestellt.
Anlage 27 - Erklärung nach§ 15a KWahlG zu erhaltenen Zuwendungen
Wahl der Gemeindevertretung (Rat):
Anlagen für anerkannte Parteien / Wählergruppen:
Anlage 11a - Wahlvorschlag für die Wahl im Wahlbezirk
Anlage 12a - Zustimmungserklärung zur Aufnahme in den Wahlvorschlag im Wahlbezirk
Anlage 11b - Wahlvorschlag für die Reserveliste
Anlage 12b - Zustimmungserklärung zur Aufnahme in die Reserveliste
Anlage 13a - Wählbarkeitsbescheinigung
Anlagen für nicht anerkannte Parteien / Wählergruppen¹ sind identisch mit den Anlagen für anerkannte Parteien / Wählergruppen, zuzüglich folgender Anlagen:
Anlage 14a - Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift (Wahlvorschlag im Wahlbezirk) mit Wahlrechtsbescheinigung (alternativ Anlage 15) Diese Anlage wird erst nach Einreichung des Wahlvorschlags bei Bedarf ausgehändigt und wird nicht elektronisch zur Verfügung gestellt.
Anlage 14b - Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift (Reserveliste) mit Wahlrechtsbescheinigung (alternativ Anlage 15) Diese Anlage wird erst nach Einreichung des Wahlvorschlags bei Bedarf ausgehändigt und wird nicht elektronisch zur Verfügung gestellt.
Anlagen für Einzelbewerber*innen:
Anlage 11a - Wahlvorschlag für die Wahl im Wahlbezirk
Anlage 12a - Zustimmungserklärung zur Aufnahme in den Wahlvorschlag im Wahlbezirk
Anlage 13a - Wählbarkeitsbescheinigung
Anlage 14a - Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift (Wahlvorschlag im Wahlbezirk) mit Wahlrechtsbescheinigung (alternativ Anlage 15) Diese Anlage wird erst nach Einreichung des Wahlvorschlags bei Bedarf ausgehändigt und wird nicht elektronisch zur Verfügung gestellt.
Anlage 27 - Erklärung nach§ 15a KWahlG zu erhaltenen Zuwendungen