Der Rat der Stadt Barntrup

Der Rat vertritt neben dem Bürgermeister die Interessen der Bürgerinnen und Bürger. Die Gemeindevertretung und damit die Ratsmitglieder werden gem. §42 Gemeindeordnung NRW von den Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die näheren Vorschriften zur Wahl trifft das Kommunalwahlgesetz.

Die Termine der Ratssitzungen können im Ratsinformationssystem eingesehen werden und werden durch Aushang bekannt gegeben. Der Rat umfasst derzeit 28 Ratsmitglieder und den Bürgermeister.

Wichtige Entscheidungen

Der Rat trifft nach der Gemeindeordnung alle für die Gemeinde wichtigen Entscheidungen in den Selbstverwaltungsangelegenheiten. Hierzu zählen neben der Aufrechterhaltung der Infrastruktur (Schulen, Kindergärten, Kanal- und Wasserleitungen, Sport- und Freizeiteinrichtungen, etc.) auch die Entscheidungen im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatungen über die finanzielle Belastung der Einwohner durch Steuern, Gebühren und Abgaben. Damit gehören die Beratungen zum gemeindlichen Haushalt zu den wichtigsten Entscheidungen, die der Rat zu treffen hat und die er nicht delegieren kann.

Handeln nach freier Überzeugung

Die Mitglieder des Rates sind im Rahmen der geltenden Gesetze und Verordnungen in ihrer Tätigkeit nicht an Weisungen gebunden. Sie handeln nach ihrer freien, durch das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung. Um ihre Aufgaben und Vorstellungen besser durchsetzen zu können, bilden Ratsmitglieder, die derselben Partei angehören oder die auf Vorschlag einer Wählergruppe gewählt wurden, jeweils eine Fraktion. Alle Ratsmitglieder sind ehrenamtlich tätig. Für ihre Arbeit und die Teilnahme an den Sitzungen erhalten sie eine gesetzlich festgelegte Aufwandsentschädigung und ein Sitzungsgeld.

Fraktionen

Fraktionen sind freiwillige Vereinigungen von Mitgliedern des Rates (§ 56 GO NW). Eine Fraktion muss aus mindestens 2 Personen bestehen. Die Fraktionen wirken bei der Willensbildung und Entscheidungsfindung in der Vertretung mit. Ihre innere Ordnung muss demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechen. Die Zusammensetzung, den Vorsitz und die Anzahl der Fraktionen finden sie im Ratsinformationssystem.

Öffnungszeiten:

Verwaltung & Bürgerbüro

Montag08.00 - 12.00 Uhr
und13.00 - 17.00 Uhr
Dienstag08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag08.00 - 12.00 Uhr
und13.00 - 16.00 Uhr
Freitag08.00 - 12:00 Uhr


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