Brut- und Setzzeit

Die Stadt Barntrup weist darauf hin, dass in der Zeit vom 01. April bis zum 31. Juli ganz besondere Aufmerksamkeit mit Blick auf das Führen von Hunden in Wald- und Wiesengebieten geboten ist.

In dieser Zeit ist die Natur die Kinderstube der Wildtiere.

Die Stadt Barntrup appelliert an alle Hundehalter und Hundehalterinnen, ihre Tiere in den Orten und der freien Natur nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Auch offensichtlich gutmütige Hunde können unter gewissen Umständen anders als gewöhnlich reagieren, unverhofft die Spur von Wildtieren aufnehmen, die unmittelbare Nähe des Hundehaltenden verlassen und unkontrolliert Wildtiere aufstöbern und in Gefahr bringen.

Bitte nehmen Sie generell und besonders in dieser Zeit Rücksicht und leinen Sie Ihren Hund auch auf Waldwegen an. (Ausgenommen davon sind Jagdhunde im Rahmen jagdlicher Tätigkeit sowie Polizeihunde).

Kommt Wild durch einen Hund zu Schaden, sind die Konsequenzen erheblich. Zum einen ist für das verletzte oder getötete Wild Schadenersatz zu zahlen, zudem folgt ein Strafverfahren wegen Jagdwilderei (§ 292 StGB) und Maßnahmen nach dem Landeshundegesetz.

In diesem Zusammenhang bittet die Stadt Barntrup auch dafür Sorge zu tragen, dass die Tiere das Grundstück nicht eigenmächtig verlassen und auch nicht durch schadhafte Zäune Fußgänger, andere Tiere oder Fußgänger belästigen oder gar gefährden.


Auf § 5 der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Barntrup und auf § 2 Abs. 3 Satz 2 des Landesforstgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen wird Bezug genommen.

 

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Verwaltung & Bürgerbüro

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