Untersuchungsberechtigungsschein

Sie sind unter 18 Jahre alt und möchten einen Untersuchungsberechtigungsschein zur Vorlage bei dem Arzt / der Ärztin beantragen?

Dass können Sie ab dem 01.10.2023 ganz bequem online von Zuhause aus. Dafür nutzen Sie einfach den Link unter "Onlinedienstleistungen".

Leistungsbezeichnung
Untersuchungsberechtigungsschein Ausgabe

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist vor Aufnahme einer Beschäftigung eines Jugendlichen (unter 18 Jahren) dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Für die dazu erforderliche ärztliche Untersuchung (Erstuntersuchung) braucht die/der Jugendliche einen Untersuchungsberechtigungsschein. Dieser Berechtigungsschein muss vor der Untersuchung beantragt werden.

Der/Die Jugendliche muss seinen/ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Barntrup haben. Beim Wechsel des Arbeitgebers ist die erneute Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheines möglich. Vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres ist eine erste Nachuntersuchung erforderlich. Dazu kann ein Nachuntersuchungsberechtigungsschein ausgestellt werden. Die Arztwahl ist frei.

 
erforderliche Unterlagen
  • ein Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
Voraussetzungen

Sie sind unter 18 Jahre alt.

Verfahrensablauf

Beantragung online:

Rufen Sie den Online-Antrag unter https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de/ auf, melden Sie sich mit Ihrem Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion an und geben Sie die weiteren Daten ein. Nach dem Absenden erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden den Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) mit der sogenannten UBS-ID sowie den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins. Beide Dokumente können gespeichert und ausgedruckt werden.

 

Beantragung vor Ort (sofern online nicht möglich):

Gehen Sie zu Ihrem zuständigen Bürgerbüro oder vereinbaren Sie einen Termin für die Ausgabe des Untersuchungsberechtigungsscheins. Zu dem Termin müssen Sie ein Ausweisdokument mitbringen. Sie erhalten den Untersuchungsberechtigungsschein mit UBS-ID und den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins

 

Ärztliche Untersuchung:

Sie dürfen selbst entscheiden, von welcher Ärztin oder welchem Arzt Sie sich untersuchen lassen.

 

Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Zeigen Sie in der Arztpraxis Ihre UBS-ID (Handy oder UBS-Ausdruck) vor. Zusätzlich empfehlen wir, den Erhebungsbogen zur Erstuntersuchung auszudrucken, von der erziehungsberechtigten Person auszufüllen und unterschreiben zu lassen, damit Sie ihn bei der ärztlichen Untersuchung vorlegen können. Dann geht es bei der Untersuchung schneller.

 

Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese legen Sie Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber vor Beschäftigungsbeginn vor.

Hinweise (Besonderheiten)

Unterlagen, die Sie zur Vorlage beim Arzt oder der Ärztin erhalten:

  • Untersuchungsberechtigungsschein mit UBS-ID
  • Erhebungsbogen


Ansprechpartner:

Ansprechpartner
Email vcard Name Telefon Fax
E-Mail V-Card Telefon 05263 409-135 Fax 05263 409-249
E-Mail V-Card Telefon 05263 409-136 Fax 05263 409-249




Bearbeitungsgebühren:

Diese Dienstleistung ist gebührenfrei.



zuständiges Amt:

Mittelstraße - Barntrup
Straße:
Mittelstraße 32
PLZ/Ort:
32683 Barntrup








Öffnungszeiten:

Verwaltung & Bürgerbüro

Montag08.00 - 12.00 Uhr
und13.00 - 17.00 Uhr
Dienstag08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag08.00 - 12.00 Uhr
und13.00 - 16.00 Uhr
Freitag08.00 - 12:00 Uhr


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