Übermittlungssperren einrichten

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Leistungsbezeichnung
Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung
Leistungsbezeichnung
Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister

Mit "Übermittlungssperren" können Sie das Übermitteln Ihrer Meldedaten an bestimmte Institutionen ausschließen.

Folgende Übermittlungssperren können Sie hier online bei Ihrer Meldebehörde einrichten:

  • Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften
  • Auskünfte an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen
  • Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen
  • Auskünfte an Adressbuchverlage
  • Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr

Die Übermittlungssperren werden nur für diesen Wohnsitz eingerichtet. Wenn Sie eine Datenübermittlung für alle Wohnsitze ausschließen wollen, müssen Sie die Übermittlungssperren bei den entsprechenden Meldebehörden einrichten.
Das Einrichten von Übermittlungssperren ist kostenfrei.

Rechtsgrundlage(n)

Übermittlungssperre an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften

Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten an Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und mit Abstimmungen 

Widerspruch gegen Weitergabe im Falle eines Alters- oder Ehejubiläums (z.B. 75. Geburtstag oder goldene Hochzeit)

Widerspruch gegen die Auskunft an Adressbuchverlage

Widerspruchsrecht gegen Übermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr (bis zur Vollendung des 19. Lebensjahres)



Ansprechpartner:

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Email vcard Name Telefon Fax
E-Mail V-Card Telefon 05263 409-135 Fax 05263 409-249
E-Mail V-Card Telefon 05263 409-136 Fax 05263 409-249






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Mittelstraße - Barntrup
Straße:
Mittelstraße 32
PLZ/Ort:
32683 Barntrup








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