Generalversammlung des TV Barntrup
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Eröffnung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit
3. Bestimmung eines Protokollführers und Bestätigung der Tagesordnung
4. Gedenken
5. Verlesung und Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliedsversammlung
6. Änderung der Vereinssatzung
7. Bericht aus den Abteilungen
8. Kassenbericht
9. Bericht des Vorstandes
10. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandes
11. Neuwahlen des Vorstandes
12. Ehrungen
13. Ausblick
14. Anträge und Verschiedenes
Anträge zur Tagesordnung sind bis zum 22.03.2025 an den Vreinsvorsitzenden Kai Brinkmeier zu richten.
zu Pos. 6, Änderung der Vereinssatzung
§ 2
a. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Die Begünstigung von Personen durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, ist nicht zulässig.
b. Vorstandsaufgaben können im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten entgeltlich gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26a EstG ausgeübt werden.
§ 26
Diese Satzung tritt an die Stelle der in der Hauptversammlung am 16.03.2024 beschlossenen Satzung und wird mit dem Tage der Beschlussfassung in Kraft gesetzt.