Denkmalschutz & Denkmalpflege
Mit Denkmalschutz und Denkmalpflege sind für das öffentliche Interesse wichtige Aufgaben gemeint. Da die Bundesländer die entsprechende Kulturhoheit haben, sind diese Aufgaben in den Gesetzen der Länder geregelt. Grundsätzlich geht es bei beiden Aspekten um den Schutz und die Pflege von Baudenkmälern. Bei einem Baudenkmal handelt es sich um eine sogenannte bauliche Anlage, an der ein öffentliches Interesse besteht – und die deshalb zwingend erhalten werden muss. Das Denkmalschutzgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen verpflichtet die Eigentümer von Kulturdenkmälern dazu, diese instand zu halten und zu pflegen. Zudem besteht für bauliche Veränderungen eine Genehmigungspflicht. Maßnahmen dürfen also erst dann ergriffen werden, wenn die Genehmigungen vorliegen. Ob, was das Gebiet der Stadt Barntrup anbetrifft, etwas als Baudenkmal gilt, entscheidet das Westfälische Amt für Denkmalpflege in Münster auf (formfreien und nicht fristgebundenen) Antrag des Landschaftsverbandes oder des Eigentümers. Fällt diese Entscheidung positiv aus, findet eine Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Barntrup und seiner Ortsteile statt.
Beratungen durch städtische Mitarbeiter rund um Denkmalschutz, Denkmalpflege, Restaurierung und Sanierung sowie rechtliche Belange sind kostenfrei. Möchten Sie eine denkmalrechtliche Erlaubnis einholen, müssen Sie dafür verschiedene Dokumente vorlegen. Das sind unter anderem:
- Erläuterungsbericht und Maßnahmenbegründung
- Entwurfsplanung
- Zeichnungen, Schadenspläne, Fotos
Beachten Sie: Sollen Denkmäler erhalten oder die Nutzung geändert werden, gewährt das Land Nordrhein-Westfalen unter Umständen Zuschüsse aus verschiedenen Förderprogrammen. Weitere Details nennen wir Ihnen auf Anfrage. Gleiches gilt, wenn Sie vom Stadterneuerungsprogramm profitieren möchten, weil Sie ein Gebäude, das sich in der Denkmalliste befindet, ausbauen oder modernisieren wollen.
Und: Wenn Sie ein unter Denkmalschutz stehendes Gebäude gekauft haben und geschäftlich oder zu Wohnzwecken nutzen, sind bei Baumaßnahmen steuerliche Vergünstigungen möglich. Möchten Sie die Steuerminderungen geltend machen, müssen Sie die Maßnahmen vorab mit uns abstimmen.