Ersatzbestimmung von Vertretern gem. § 45 Kommunalwahlgesetz (KWahlG NRW) für den Rat der Stadt Barntrup
Ersatzbestimmung von Vertretern gem. § 45 Kommunalwahlgesetz (KWahlG NRW) für den Rat der Stadt Barntrup
Der bei der Kommunalwahl am 13.09.2020 für die Sozialdemokratische Partei Deutschland (SPD) gewählte Bewerber, Herr Oliver Steiner, hat durch Erklärung gem. §§ 37, 38 KWahlG NRW mit Ablauf des 30.09.2024 auf seinen Sitz als Vertreter im Rat der Stadt Barntrup verzichtet.
Der nach der Reserveliste der SPD zur Kommunalwahl am 13.09.2020 ermittelte Nachfolger, Herr Jürgen Müller, hat mit sofortiger Wirkung den Verzicht auf die Anwartschaft des Ratsmandats erklärt.
Nach § 45 KWahlG wird festgestellt, dass Frau Beate Wilde nach der Reserveliste der SPD in den Rat der Stadt Barntrup mit Wirkung vom 02.10.2024 nachrückt.
Gemäß § 39 KWahlG NRW können gegen diese Entscheidung
- jede/-r Wahlberechtigte des Wahlgebietes,
- die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie
- die Aufsichtsbehörde
binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gem. § 40 Abs. 1 Buchstaben a bis c des KWahlG NRW für erforderlich halten, Der Einspruch ist beim Wahlleiter der Stadt Barntrup schriftlich oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Barntrup, den 04.10.2024
Stadt Barntrup
Der Wahlleiter
Ortmeier