Wohnungsgeberbestätigung

Mittelstraße - Barntrup
Mittelstraße 32
32683 Barntrup

Als Wohnungsgeber*in müssen Sie den Einzug meldepflichtiger Personen innerhalb von zwei Wochen bestätigen.

Die*der Wohnungsgeber*in kann die*der Vermieter*in oder eine Hausverwaltung sein. Es kann sich dabei um eine Privatperson (natürliche Person) oder um ein Unternehmen (juristische Person) handeln.





Sie können hier die einziehenden Personen online melden. Hierfür ist es erforderlich, dass Sie ein BundID Konto besitzen.

Wohnungsgeberbestätigung (online)





Sollten Sie über keine BundID Konto verfügen, können Sie auch unter folgendem Link die PDF Datei ausfüllen und einriechen.

Wohnungsgeberbestätigung (PDF)













Öffnungszeiten:

Verwaltung & Bürgerbüro

Montag08.00 - 12.00 Uhr
und13.00 - 17.00 Uhr
Dienstag08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag08.00 - 12.00 Uhr
und13.00 - 16.00 Uhr
Freitag08.00 - 12:00 Uhr



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