Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung SGB XII (Sozialhilfe)

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Grundsicherung ist eine Sozialhilfe-Leistung, die im Alter und bei Erwerbsminderung gewährt werden kann. Voraussetzung für den individuellen Zuspruch einer Grundsicherung ist der Nachweis, dass eine Arbeitstätigkeit durch Alter, Krankheit oder Behinderung nicht möglich ist, sodass die betreffende Person voll erwerbsgehindert ist.
Der Umfang der Grundsicherung unterscheidet sich ja nach Bundesland. Der Anspruch auf Grundsicherung wird durch die Bundesagentur für Arbeit geprüft. Die Regelsatz-Zahlung wird ergänzt durch weitere Beträge, wie etwa Kosten für Wohnung und Heizung.




Rechtsgrundlagen

  • 4. Kap. SGB XII




Sie erhalten die Antragsformulare zur Beantragung von Grundsicherungsleistungen nach einer Erstberatung. Bitte vereinbaren Sie hierzu einem Termin mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter.













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