Öffentliche Ausschreibung - Stellvertretende Schiedsperson
Die Stadt Barntrup sucht ab November 2025 eine stellvertretende Schiedsperson.
Gem. § 2 des Gesetzes über das Schiedsamt im Land NRW (Schiedsamtsgesetz-SchAG NRW) ist das Schiedsamt unter folgenden Voraussetzungen neu zu besetzen:
§ 2 Abs. 2 SchAG NRW kann Schiedsperson nicht sein, wer
- die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt,
- unter Betreuung steht.
§ 2 Abs. 3 SchAG NRW soll Schiedsperson nicht sein, wer
- das 25. Lebensjahr nicht vollendet hat,
- in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat,
- durch sonstige nicht unter § 2 Abs. 2 fallende gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
§ 2 Abs. 4 SchAG NRW soll nicht gewählt werden, wer
- das 75. Lebensjahr vollendet hat.
Die stellvertretende Schiedsperson wird vom Rat der Stadt Barntrup für 5 Jahre gewählt und vom Amtsgericht bestätigt und ggf. vereidigt.
Sie werden unter anderem bei Nachbarschaftskonflikten und Beleidigungen tätig.
Wer Interesse hat stellvertretende Schiedsperson zu werden, schickt eine schriftliche Bewerbung un-ter Angabe des vollständigen Namens, der Anschrift, des Geburtsdatums, des Geburtsortes sowie einen kurzen Lebenslauf bis zum 02.06.2025 an die
Stadt Barntrup
Innere Dienste
Mittelstraße 38
32683 Barntrup
Oder per E-Mail an bewerbung@barntrup.de.
Weitere Informationen finden Sie auch unter https://www.justiz.nrw.de/BS/recht_a_z/S/Schiedsamt