Öffentliche Ausschreibung - Stellvertretende Schiedsperson

Die Stadt Barntrup sucht ab November 2025 eine stellvertretende Schiedsperson.


Gem. § 2 des Gesetzes über das Schiedsamt im Land NRW (Schiedsamtsgesetz-SchAG NRW) ist das Schiedsamt unter folgenden Voraussetzungen neu zu besetzen:


§ 2 Abs. 2 SchAG NRW kann Schiedsperson nicht sein, wer

  • die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt,
  • unter Betreuung steht.

§ 2 Abs. 3 SchAG NRW soll Schiedsperson nicht sein, wer

  • das 25. Lebensjahr nicht vollendet hat,
  • in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat,
  • durch sonstige nicht unter § 2 Abs. 2 fallende gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

§ 2 Abs. 4 SchAG NRW soll nicht gewählt werden, wer

  • das 75. Lebensjahr vollendet hat.

Die stellvertretende Schiedsperson wird vom Rat der Stadt Barntrup für 5 Jahre gewählt und vom Amtsgericht bestätigt und ggf. vereidigt.


Sie werden unter anderem bei Nachbarschaftskonflikten und Beleidigungen tätig.


Wer Interesse hat stellvertretende Schiedsperson zu werden, schickt eine schriftliche Bewerbung un-ter Angabe des vollständigen Namens, der Anschrift, des Geburtsdatums, des Geburtsortes sowie einen kurzen Lebenslauf bis zum 02.06.2025 an die

Stadt Barntrup
Innere Dienste
Mittelstraße 38
32683 Barntrup

Oder per E-Mail an bewerbung@barntrup.de.

Weitere Informationen finden Sie auch unter https://www.justiz.nrw.de/BS/recht_a_z/S/Schiedsamt 

 

Öffnungszeiten:

Verwaltung & Bürgerbüro

Montag08.00 - 12.00 Uhr
und13.00 - 17.00 Uhr
Dienstag08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag08.00 - 12.00 Uhr
und13.00 - 16.00 Uhr
Freitag08.00 - 12:00 Uhr



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